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   BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56   

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BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56 (https://dejure.org/1956,1082)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1956 - 4 StR 261/56 (https://dejure.org/1956,1082)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1956 - 4 StR 261/56 (https://dejure.org/1956,1082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Vorhalts von Niederschriften über vorherige Aussagen eines nunmehr in der Hautverhandlung die Aussage berechtigt verweigernden Zeugen gegenüber dem Angeklagten - Zulässigkeit der Vernehmung von Verhörspersonen eines in der Hauptverhandlung die Aussage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1886
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56
    Ihre frühere, vor der Polizei gemachte Bekundung zur Sache durfte also nach § 252 StPO nicht verwehrt werden (BGHSt 2, 99 f; BGH NJW 1956, 1528 Nr. 17), auch ein Vorhalt war unzulässig (KMR 3. Aufl, Anm 1 zu § 252 StPO; Schneiderin, JR 1951, 487 zu D).

    Der § 252 StPO will aber gerade verhindern, daß eine vielleicht voreilig gemachte Aussage eines Zeugen, der sie später verweigert, Einfluß auf die Entscheidung haben kann (BGH NJW 1956, 1528).

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56
    Hierbei handelte es sich nicht um private Äußerungen des Mädchens (BGHSt 1, 373 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56
    Ihre frühere, vor der Polizei gemachte Bekundung zur Sache durfte also nach § 252 StPO nicht verwehrt werden (BGHSt 2, 99 f; BGH NJW 1956, 1528 Nr. 17), auch ein Vorhalt war unzulässig (KMR 3. Aufl, Anm 1 zu § 252 StPO; Schneiderin, JR 1951, 487 zu D).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56
    Es hat sich nicht um eine Verlesung von Urkunden nach § 249 StPO zum Zweck des Urkundenbeweises gehandelt, sondern um Vorhalte zu dem Zweck, Erklärungen des Angeklagten herbeizuführen (RGSt 69, 88-90; BGHSt 6, 141 [143].).
  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56
    Ein besonderer Hinweis, wie ihn § 265 StPO für den Fall einer Änderung der Rechtslage oder der Richtung der Anklage (BGHSt 2, 371 f) vorsieht, war nicht erforderlich.
  • RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34

    Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56
    Es hat sich nicht um eine Verlesung von Urkunden nach § 249 StPO zum Zweck des Urkundenbeweises gehandelt, sondern um Vorhalte zu dem Zweck, Erklärungen des Angeklagten herbeizuführen (RGSt 69, 88-90; BGHSt 6, 141 [143].).
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Jene Aussagen der Zeugin M. hätten dann auch nicht im Weg des Vorhalts in die Hauptverhandlung eingeführt werden dürfen (vgl. BGH NJW 1956, 1886 = LM Nr. 10 zu § 252 StPO).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23

    Zeugnisverweigerungsrecht, Angaben beim FamG, vernehmungsähnlich Situation

    Darunter fallen Angaben gegenüber Dritten (BGH NJW 1952, 153), spontane Aussagen (BGH NStZ 1992, 247; NStZ 2007, 652; OLG Hamm NStZ 2012, 53), nach denen er nicht gefragt wurde, wie etwa eine Strafanzeige (BGH NJW 1956, 1886) oder die Bitte um polizeiliche Hilfe (BGH NStZ 1986, 232) bzw. im Rahmen eines polizeilichen Notrufs (OLG Hamm NStZ 2012, 53; BeckRS 2014, 19563).
  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

    Selbst Angaben, die einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren unmittelbar vorangingen, hat der Bundesgerichtshof als verwertbar angesehen (NJW 1956, 1886 Nr. 20 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen RG JW 1935, 2979 Nr. 57 und BayObLG 1, 605), insbesondere solche, die Ehefrau und Tochter des Angeklagten gegenüber der Polizei machten, als sie diese um Hilfe angingen (Urteil vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60).

    Lag es aber so (was auch durch Vernehmung des Inspektors N. zu klären wäre), dann dürfte Inspektor N. über den Inhalt derjenigen Äußerungen Karins und ihrer Mutter gehört werden, die sie ihm gegenüber vor der Vernehmung zu Protokoll gemacht haben (zur Abgrenzung s. BGH NJW 1956, 1886 Nr. 20).

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Von dem Verwertungsverbot werden jedoch Äußerungen nicht erfaßt, die ein Zeuge, ohne vernommen zu werden, spontan vor der Polizei gemacht hat, nachdem er sich aus eigener Initiative an die Polizei gewandt und um deren Hilfe nachgesucht hat (BGH NJW 1956, 1886 f.; GA 1970, 153 f.; NStZ 1986, 232; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

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  • BGH, 09.04.1974 - 1 StR 73/74

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kind in Tateinheit mit

    Diese an sich fehlerhaften Maßnahmen (BGHSt 2, 99, 108; BGH NJW 1956, 1886 Nr. 20) sind jedoch ohne Einfluß auf den Schuldspruch geblieben.
  • BVerwG, 09.09.1969 - II WD 19.69

    Rechtsmittel

    Er verstieß gegen das Verwertungsverbot von § 70 WDO, §§ 252, 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO (vgl. BGH NJW 1956, 1886).
  • BGH, 14.01.1966 - 5 StR 15/66

    Unzulässiges Verlesen einer Vernehmungsniederschrift bei Berufung auf ein

    Nachdem die Zeugin in der Hauptverhandlung gemäß § 52 StPO ihre Aussage verweigert hatte, verstieß dies gegen § 252 StPO (BGH NJW 1954, 204; NJW 1956, 1886).
  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 232/58

    Rechtsmittel

    Das darf auch nicht dadurch geschehen, daß ihr Wortlaut oder ihr Inhalt dem Angeklagten oder einem Zeugen vorgehalten wird (BGHSt 7, 194; BGH NJW 1956, 1886 Nr. 20).
  • BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Unzucht mit Abhängigen -

    Daß die Vernehmung hierüber im Falle späterer Zeugnisverweigerung des Verletzten oder des Anzeigenden zulässig bleibt, ist schon vom Reichsgericht in JW 1935, 2979 ausgesprochen und auch später vom Bundesgerichtshof ausdrücklich bejaht worden (NJW 1956, 1886; vgl. im übrigen auch BayObLG NJW 1952, 517).
  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 578/67

    Ermittlung und Verwertung früherer Aussagen eines Zeugen

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Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1956 - 4 StR 345/56   

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https://dejure.org/1956,618
BGH, 03.10.1956 - 4 StR 345/56 (https://dejure.org/1956,618)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1956 - 4 StR 345/56 (https://dejure.org/1956,618)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1956 - 4 StR 345/56 (https://dejure.org/1956,618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 365
  • NJW 1956, 1886
  • MDR 1957, 50
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Lediglich auf Sicherung und Überwachung von Geboten abstellende Weisungen vertrügen sich damit nicht (vgl. Lackner, 19. Aufl., § 56 c StGB Rdnr. 4; Schönke/Schröder/Stree, aaO., § 56 c StGB Rdnr. 6; BGHSt 9, S. 365 f.; BayObLG …
  • BVerfG, 09.06.1993 - 2 BvR 368/92

    Verfassungsmäßigkeit der Bewährungsweisung der Erbringung von Urinproben zum

    Lediglich auf Sicherung und Überwachung von Geboten abstellende Weisungen vertrügen sich damit nicht (vgl. Lackner, 20. Aufl., § 56 c StGB Rdn. 4; Schönke/Schröder, a.a.O., § 56 c Rdn. 6; BGHSt 9, 365 f.; BayObLG, …
  • BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 610/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auflagen und Weisungen bei Strafaussetzung

    Lediglich auf Sicherung oder Überwachung von Geboten abstellende Weisungen vertrügen sich damit nicht (vgl. Lackner, 20. Aufl., § 56 c StGB Rdnr. 4; Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 56 c StGB Rdnr. 6; BGHSt 9, 365 f.; BayObLG, …
  • OLG Hamburg, 08.01.2004 - 2 Ws 344/03

    Strafaussetzung: Kein Bewährungswiderruf bei unzulässiger Auflage einer

    Weisungen mit anderer Zielsetzung sind unzulässig (vgl. BGHSt 9, 365; Gribbohm, a.a.O., § 56 c Rdn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89

    Weisungen; Lebensführungshilfe; Bewährung; Verurteilter; Gesetzmäßigkeit;

    Zulässig sind nach dieser Vorschrift nur solche Weisungen, mit deren Hilfe eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann; eine ausschließlich andere Zielsetzung, etwa die der Überwachung des Verurteilten während der Bewährungszeit, ist dagegen nicht erlaubt (vgl. BGHSt 9, 365; OLG Köln NJW 1957, 1120; OLG Koblenz NStZ 1987, 24 [25]; Mrozynski a.a.O.).
  • LG Baden-Baden, 27.07.2000 - 1 Qs 87/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Kostentragungspflicht für die im Rahmen einer

    Darüber hinaus ist sie mit dem Zweck einer Bewährungsweisung auch deshalb unvereinbar, weil die Nichtzahlung der Kosten nach § 36 Abs. 4 BtMG i. V. m. § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB einen Widerruf der Strafaussetzung nach sich ziehen könnte und damit mit sachlich rechtlichen Nachteilen bedroht ist, die sonst im Strafrecht mit bloßer Kostensäumis nicht verbunden sind (BGHSt 9, 365, 366 f.).
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